← tem

Hinweis: Dies ist ein vorläufiger Platzhaltertext, noch nicht die endgültige Formulierung des Betreibers.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seitter IT Beratung, Inhaber: Jörg Seitter, [Straße und Hausnummer],

[PLZ und Ort] (nachfolgend „Anbieter") erbringt die nachstehend

beschriebenen Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes tem, bestehend

aus der Web-Konsole, der Schnittstelle für Geräte und Anwendungen sowie

der zugehörigen mobilen Anwendung.

1.2 **Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des

§ 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an

öffentlich-rechtliche Sondervermögen.** Ein Vertragsschluss mit

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der

Registrierung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen

des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter

ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die Darstellung des Dienstes auf den Webseiten des Anbieters ist kein

bindendes Angebot.

2.2 Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein

Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über einen Testzugang ab.

Der Anbieter sendet an die angegebene Adresse eine Bestätigungsnachricht

mit einem einmaligen Verweis.

2.3 **Der Vertrag kommt erst mit dem Aufruf dieses Verweises und der

Einrichtung des Zugangs zustande**, nicht bereits mit dem Absenden des

Formulars. Wird der Verweis nicht innerhalb von 24 Stunden aufgerufen,

verfällt die Registrierung ersatzlos.

2.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein Registrierungsangebot

anzunehmen. Er kann die Registrierung insbesondere aussetzen, wenn die

Kapazität der Plattform erschöpft ist oder Anhaltspunkte für eine

missbräuchliche Verwendung bestehen.

3. Leistungsgegenstand

3.1 Der Anbieter stellt den Dienst für die Dauer des Vertrags im

jeweils aktuellen Stand über das Internet zur Nutzung bereit. Der

Leistungsumfang bestimmt sich nach der Beschreibung auf den Webseiten

des Anbieters und der zugehörigen Dokumentation.

3.2 Der Anbieter entwickelt den Dienst fortlaufend weiter. Änderungen

sind zulässig, soweit sie den vertragsgemäßen Nutzen für den Kunden nicht

wesentlich beeinträchtigen und für ihn zumutbar sind. Wesentliche

Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter mindestens sechs

Wochen im Voraus mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden

der Änderung kündigen.

3.3 Übergabepunkt der Leistung ist der Netzübergang des vom Anbieter

genutzten Rechenzentrums. Die Verbindung des Kunden dorthin, seine

Endgeräte und deren Eignung sind nicht Gegenstand des Vertrags.

3.4 Nicht Gegenstand des Vertrags sind Beratung, Einrichtung,

Datenübernahme, Schulung und Anpassungen. Solche Leistungen bedürfen

einer gesonderten Vereinbarung.

4. Testzugang

4.1 Ein selbst registrierter Zugang beginnt als **Testzugang mit einer

Laufzeit von 30 Tagen**, kostenfrei und ohne Angabe eines Zahlungsmittels.

4.2 Der Testzugang bietet den vollen Funktionsumfang, unterliegt aber

engeren Grenzwerten als ein regulärer Zugang. Die geltenden Werte werden

in der Konsole ausgewiesen. Zum Zeitpunkt dieser Fassung sind es 50

Datensätze, 3 Bediener, 2 Gerätezugänge und 500 MB Speicher für Anhänge.

4.3 Der Anbieter weist sieben Tage und einen Tag vor Ablauf auf das Ende

hin.

4.4 Nach Ablauf wird der Zugang ausgesetzt, nicht gelöscht. Der Kunde

kommt nicht mehr hinein, seine Daten bleiben zunächst unverändert

bestehen. Für die anschließende Löschung gilt Ziffer 10.

4.5 Ein Anspruch auf Verlängerung oder auf einen weiteren Testzugang

besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, mehrfache Registrierungen

desselben Kunden zusammenzuführen oder abzulehnen.

5. Vergütung

5.1 Der Testzugang nach Ziffer 4 ist unentgeltlich.

5.2 Die entgeltliche Nutzung im Anschluss an den Testzeitraum bedarf

einer gesonderten Vereinbarung über Leistungsumfang und Vergütung. **Aus

dem Testzugang entsteht keine Zahlungspflicht und kein automatisch

fortlaufendes Abonnement.**

5.3 Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils

gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht weiter und teilt

dem Anbieter einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich mit.

6.2 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Bedienern eingestellten

Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter

verletzen und nicht gegen Gesetze verstoßen. Das gilt insbesondere für

Fotoanhänge, auf denen Personen erkennbar sind.

6.3 Der Kunde nutzt den Dienst nicht in einer Weise, die dessen Betrieb

oder Sicherheit gefährdet — insbesondere nicht durch automatisierte

Massenabfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen, Umgehung von

Grenzwerten oder Zugangssicherungen oder das Anlegen mehrerer Zugänge zur

Umgehung von Ziffer 4.

6.4 Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm eingestellten Daten

selbst verantwortlich, soweit er sie über die Ausfuhrfunktion nach

Ziffer 9 hinaus benötigt. Die Sicherungen des Anbieters dienen der

Wiederherstellung des Gesamtsystems, nicht der Wiederherstellung einzelner

vom Kunden gelöschter Inhalte.

6.5 Der Dienst ist kein Instrument der Gefahrenabwehr. Er ersetzt

weder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Prüfnachweise noch eine

Überwachung sicherheitsrelevanter Anlagen. Der Kunde trifft davon

unabhängig die für seinen Betrieb erforderlichen Vorkehrungen.

6.6 Verletzt der Kunde Ziffer 6.2 oder 6.3, kann der Anbieter den Zugang

aussetzen. Bei einer nicht nur unerheblichen Verletzung mahnt der

Anbieter vorher ab, es sei denn, die Abmahnung ist wegen der Schwere des

Verstoßes oder wegen Gefahr im Verzug entbehrlich.

7. Verfügbarkeit

7.1 Der Anbieter schuldet für den Testzugang keine bestimmte

Verfügbarkeit. Er bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb.

7.2 Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb

üblicher Geschäftszeiten durch. Versionswechsel erfolgen im laufenden

Betrieb.

7.3 Eine über Ziffer 7.1 hinausgehende Verfügbarkeit kann für die

entgeltliche Nutzung gesondert vereinbart werden.

8. Rechte an Inhalten, Nutzungsrecht

8.1 Alle Rechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten verbleiben beim

Kunden. Der Anbieter erhält daran ausschließlich die zur

Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte — insbesondere zum

Speichern, Vervielfältigen für Sicherungszwecke und zur Anzeige

gegenüber den Bedienern des Kunden.

8.2 Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht für eigene Zwecke,

insbesondere nicht zum Training von Modellen der künstlichen Intelligenz,

nicht zur Profilbildung und nicht zu Werbezwecken.

8.3 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht

übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes im vertraglich vereinbarten

Umfang. Eine Weitergabe an Dritte, eine Unterlizenzierung sowie

Dekompilierung über die Grenzen des § 69e UrhG hinaus sind nicht

gestattet.

9. Datenschutz und Ausfuhr der Daten

9.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden

verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den die Parteien

gesondert schließen. Er geht diesen Bedingungen im Umfang seines

Regelungsgegenstands vor.

9.2 Der Kunde kann jederzeit die vollständige Ausfuhr seiner Daten in

einem selbstbeschreibenden Archiv verlangen. Bei Vertragsende erfolgt sie

auf Anfrage vor der Löschung nach Ziffer 10.

9.3 Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung des

Anbieters in ihrer jeweils geltenden Fassung.

10. Laufzeit, Kündigung, Löschung

10.1 Der Testzugang endet mit Ablauf der 30 Tage, ohne dass es einer

Kündigung bedarf.

10.2 Ein entgeltlicher Vertrag richtet sich nach der gesonderten

Vereinbarung. Ohne abweichende Regelung ist er mit einer Frist von 30

Tagen zum Monatsende kündbar.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter

insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffer 6.2 oder 6.3 vor.

10.4 Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); eine E-Mail genügt.

10.5 **Nach Vertragsende wird der Zugang ausgesetzt. Nach einer

Schonfrist von 30 Tagen kann der Anbieter sämtliche Daten des Kunden

unwiderruflich löschen** — Datensätze, Anhänge und Anmeldekonten. Über

die Löschung wird ein Nachweis erstellt, der keine Kundendaten enthält.

Der Kunde ist gehalten, eine Ausfuhr nach Ziffer 9.2 vor Ablauf der

Schonfrist zu verlangen.

10.6 Kopien in Sicherungen laufen mit ihrer eigenen Aufbewahrungsfrist

ab; spätestens 60 Tage nach dem Aussetzen des Zugangs sind auch dort

keine Daten des Kunden mehr vorhanden.

11. Gewährleistung

11.1 Für die unentgeltliche Nutzung nach Ziffer 4 haftet der Anbieter

für Sach- und Rechtsmängel nur bei arglistigem Verschweigen.

11.2 Für die entgeltliche Nutzung gelten die Vorschriften des Mietrechts

mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung des § 536a

Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel

ausgeschlossen ist.

11.3 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt

sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

12. Haftung

12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen

Garantie.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für

entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.

12.4 Für den unentgeltlichen Testzugang haftet der Anbieter abweichend

von Ziffer 12.2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den

Fällen der Ziffer 12.1.

12.5 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des

Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch

den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

12.6 Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der

gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des

Anbieters.

13. Änderungen dieser Bedingungen

13.1 Jede Fassung dieser Bedingungen trägt eine Nummer und ein

Geltungsdatum. Ältere Fassungen bleiben unter ihrer Nummer dauerhaft

abrufbar.

13.2 Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur

Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche

Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich

ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Er

teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in

Textform mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht und die Frist

hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die

Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum

Wirksamwerden der Änderung kündigen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss

des UN-Kaufrechts.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist —

der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen

allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das

gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.